Schützen sie sich vor dubiosen Vermittlungsagenturen osteuropäischer Pflegehilfen
Leider nimmt die Zahl der dubiosen deutschen Vermittlungsagenturen, die osteuropäische Hilfen vermitteln, stark und unkontrolliert zu. Es herrscht regelrecht Goldgräberstimmung! Vom ungelernten Arbeiter bis zum Akademiker, alle wollen verdienen!
In der Regel schließen die Angehörigen pflegedürftiger Menschen über eine deutsche Vermittlungsagentur einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Entsendeunternehmen. Bei diesem sind die Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte angestellt. Was viele Vermittler den Familien verschweigen, ist die Tatsache, dass die Haushaltshilfe bzw. die Pflegekraft der Familie und den Pflegebdürftigen gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Die Familien oder Pflegebedürftigen dürfen also keine Arbeitsanweisungen an die Haushaltshilfe bzw. Pflegehilfe geben. Tun sie es dennoch, liegt der Tatbestand der Arbeitnehmerüberlassung vor (Busgelder siehe hier) .
Auch als selbstständig Vermittelte , werden i.d.R. als „Scheinselbstständige“ vom Zoll behandelt.
Rechtlich unbedenklicher ist die Sache erst, wenn die Entsendefirma eine Verleiherlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit besitzt. Fragen Sie bei der Vermittlungsagentur nach. Ansonsten Finger weg!
Alle anderen Konstrukte sind rechtlich nicht sauber. Auch wenn die Vermittler etwas anderes behaupten.